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- Veröffentlicht am Mittwoch, 21. August 2013 12:49
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Gegen einen möglichen Kreditverkauf vorher absichern.
Bis zur Finanzkrise Ende 2008 spielte Kreditverkauf in Deutschland kaum eine Rolle und so gut wie niemanden war diese Möglichkeit überhaupt bekannt.
Man ging davon aus das man bis zum Schluss bei der finanzierenden Bank bleiben würde und Immobilienfinanzierungen nicht weiter verkauft würden. Doch seit 2008 nimmt der Handel mit Krediten immer mehr zu und auch Kredite welche regelmässig bedient wurden, können betroffen sein.
Um den wachsenden Handel mit Immobilienkrediten einzuschränken, trat im Juni 2008 das Risikobegrenzungsgesetz in Kraft. Es stellt bestimmte Voraussetzungen, damit ein Kredit weiter verkauft werden kann.
Unter anderen schreibt das Gesetz vor, das der Kreditnehmer vor Abschluss des Kreditvertrages über einen möglichen Verkauf informiert werden muss. Verschiedene Banken, auch öffentlich rechtliche wie Sparkassen, lassen sich bereits im Kreditvertrag vom Käufer bestätigen, das dieser einem möglichen Verkauf zustimmt.
Wer also sicher sein will vor einen Kreditverkauf geschützt zu sein, sollte den Kreditvertrag genau lesen. Es sollte ein Passus im Vertrag stehen, welcher einen Kreditverkauf ausdrücklich und unter allen Umständen ausschliesst.