- Details
- Veröffentlicht am Dienstag, 01. Oktober 2013 08:36
- Zugriffe: 3651
Baumschutzsatzung in Nordhausen
Baumschutzsatzungen können von Gemeinden erlassen werden um den Bestand von Bäumen in den Innenstädten und damit das Klima zu schützen. Sie sind dann auch für private Grundstückseigentümer verbindlich und schränken insbesondere das Fällen von Bäumen ein.
Für Grundstückseigentümer welche sich nicht danach richten, kann es recht teuer werden wenn ein Baum ohne Genehmigung gefällt wird. Richtschnur ist meist der Stammdurchmesser, d.h. ab einem bestimmten Durchmesser fallen die Bäume unter die Baumschutzsatzung. In Nordhausen fallen Bäume ab einem Durchmesser von 30 cm unter die Baumschutzsatzung, ausser Strassen und Obstbäume. Hier gilt ein Mass von 80cm.
Daneben gibt es noch etliche Extrabestimmungen und Ausnahmeregelungen. Ein Verstoss gegen die Baumschutzsatzung wird übrigens mit bis zu 100.000.- Euro Strafe bedroht.